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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20 (https://dejure.org/2021,1237)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.01.2021 - 1 M 143/20 (https://dejure.org/2021,1237)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 (https://dejure.org/2021,1237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 19 Abs 4 GG, § 33 Abs 2 GG
    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es nicht einfachgesetzlichen Regelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BeamtStG § 54 Abs. 2
    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Leistungsgrundsatzes; Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger aktueller hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.] ).

    Indes haben der Erstbeurteiler und zumindest der Zweitbeurteiler den Anlass, die Umstände und das Ausmaß der "Leistungsexplosion" des Beamten im Einzelnen und plausibel zu begründen ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 20; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 3/18 -, juris Rn. 47; Verwaltungsgericht Schleswig-Holsteinisches, Beschluss vom 29. September 2020 - 12 B 33/20 -, juris Rn. 16 ).

    Das vom Antragsteller wohl in Sache angesprochene Vier-Augen-Prinzip bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen über Beamte und Richter ist im Übrigen weder verfassungsrechtlich noch in Sachsen-Anhalt einfach-gesetzlich zwingend vorgegeben ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 33 ff. betreffend § 50 BLV; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    a) Soweit die Beschwerde geltend macht, die Regelbeurteilung sei rechtswidrig, weil es ihr an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangele, und sich hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2020 in dem Verfahren 2 C 2.20 ( juris ) beruft, vermag sie damit nicht durchzudringen.

    Da der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG schon von Verfassungs wegen vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, dabei vor allem zeitnahe beziehungsweise aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen sowie in ihrer Gesamtheit zugrunde zu legen sind und in erster Linie das abschließende Gesamturteil maßgeblich ist, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist ( BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 78 f. ), sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen ( so: BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16 ) damit vom (Verfassungs-) Gesetzgeber bestimmt und mit § 21 LBG LSA ergänzt worden, so dass dem Parlamentsvorbehalt damit Genüge getan ist.

    Soweit es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2020 in dem Verfahren 2 C 2.20 ( juris Rn. 17 ) rekurrierend auf § 92 Abs. 1 LBG NRW genügen lässt, dass dort ein System von Regelbeurteilungen, die Bildung eines abschließenden Gesamturteils, die Formulierung eines Vorschlags für die weitere dienstliche Verwendung des Beamten und die Aufnahme der Regelbeurteilung in die Personalakte des Beamten sowie die Möglichkeit des Beamten geregelt sind, auf die Beurteilung Einfluss zu nehmen, entspricht dem Vorbehalt des Gesetzes im Hinblick auf die Regelungen in Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 21, 70 Abs. 3 Satz 3, 84 Abs. 1 Satz 3, 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG LSA sowie § 54 Abs. 2 BeamtStG zur Gewährleistung der Einflussnahme des Beamten auf die Beurteilung auch die - formelle - Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Die Beurteilungsvorschriften wären nämlich grundsätzlich übergangsweise weiter anzuwenden, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären ( vgl. zu den Rechtsfolgen: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, juris Rn. 7 ).

    Eine andere Beurteilung zur übergangsweisen Fortgeltung würde zudem auch erst dann angezeigt sein, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nicht nachkäme ( vgl. zur übergangsweisen Fortgeltung von Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, juris Rn. 20, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 33.12 -, juris Rn. 17 ) und dadurch eine andere Vorgehensweise erzwänge ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - juris Rn. 9 f., Urteil vom 12. September 2013, a. a. O. ).

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Denn die auswählende Behörde hat schon von Verfassungs wegen den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, wobei der Dienstherr gehalten ist, in seinem Organisationsbereich sowohl für die Bildung gleicher Beurteilungsmaßstäbe als auch für deren gleichmäßige Anwendung Sorge zu tragen ( BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 8, 11 ).

    Wie bereits oben ausgeführt hat der Dienstherr schon von Verfassungs wegen den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, wobei der Dienstherr gehalten ist, in seinem Organisationsbereich sowohl für die Bildung gleicher Beurteilungsmaßstäbe als auch für deren gleichmäßige Anwendung Sorge zu tragen ( BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 8, 11 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt - verfassungsrechtlich - neben Art. 33 Abs. 2 GG zugleich - einfachgesetzlich - aus § 21 Abs. 1 LBG LSA folgt, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten regelmäßig zu beurteilen sind ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 13 ).

    Der Dienstherr hat bereits gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, also auf verfassungsrechtlicher Grundlage im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris Rn. 63; Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 12 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris ).

    Dies gilt nicht nur für den Fall nur eines - die Befähigung(smerkmale) umfassenden - Gesamturteiles, sondern in der Regel gleichermaßen für den hier gegebenen Fall von zwei Teil-Gesamturteilen ( siehe zum Vorstehenden insgesamt: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 26 [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 3 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
    Als wesentlich sind also Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen ( BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, juris Rn. 52 ).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • VG Schleswig, 29.09.2020 - 12 B 33/20

    Recht der Bundesbeamten

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Die Anwendung des verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen von Beamten wegen ihrer Bedeutung für die Verwirklichung ihres Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 ff. und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 23) hält der Senat auch im Hinblick auf die hieran geäußerte Kritik (OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - Rn. 12 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - Rn. 43 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 4 S 15/21 - Rn. 6 ff.) aufrecht.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Dies führt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung des gerade beförderten Beamten im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige in seinem vorausgegangenen niedrigeren Amt (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21; OVG LSA, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2020 - 6 B 1473/20 -, juris Rn. 12) bzw. nur aufgrund einer entsprechenden Leistungssteigerung im höheren Statusamt die bisherige Bewertungsstufe gehalten werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

    Der von der Beschwerde angegebene ungewöhnlich hohe Anteil von knapp 1/3 an Spitzenbewertungen mit ".." und mit 2/3 mit der zweithöchsten Notenstufe ".." in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO LSA sowie der noch höhere Anteil an Spitzenbewertungen ... von 7/10 ... in den Besoldungsgruppen R 2 mit Amtszulage und aufwärts LBesO LSA geben schon für sich hinlänglich Anlass zu der Prüfung, ob so genannte Mildefehler (unzulässige "Beurteilungsmilde") allgemein seitens der jeweiligen Beurteiler begangen oder in den anderen Geschäftsbereichen zu strenge Maßstäbe aufgestellt und angewandt wurden ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 217/06 -, juris Rn. 22, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 L 5/06 -, juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21

    Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten

    Die bereits judizierte Reaktion auf die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts, für einen Übergangszeitraum vorübergehend die bisherige Rechts- und Verwaltungsvorschriftenlage im Beurteilungswesen weiterhin anzuwenden, um dem Gesetzgeber Gelegenheit zu geben, das vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Wandels der Anschauung angenommene Regelungsdefizit in § 19 LBG zu schließen (vgl. dazu OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - juris Rn. 22; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - juris Rn. 49 ff.), hätte einiges für sich (dazu grundsätzlich BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - juris Rn. 35 und spezieller BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - juris Rn. 20 und vom 12. September 2013 - 5 C 33.12 - juris Rn. 17 ff.), impliziert jedoch den Verfassungsverstoß.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Selbst wenn die im Land Sachsen-Anhalt zu dem hier in den Blick zu nehmenden Beurteilungsstichtag des 31. Dezember 2017 (vgl. Nr. 3.1.1 Satz 1 und 2 BRL-PVD 2017) und auch jetzt noch geltende Gesetzes- und Rechtslage den verfassungsrechtlichen Normierungsanforderungen des Parlamentsvorbehalts nicht genügen sollte, folgte hieraus nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Regelbeurteilung des Klägers; vielmehr wäre im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und zur Vermeidung eines der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustands für einen Übergangszeitraum - und damit auch für die Vergangenheit - von der Fortgeltung der bisherigen Beurteilungsvorschriften auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 21 f.; SächsOVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 15 ff.; HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 49 ff.).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus dürfe die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen habe, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraums keine rechtlichen Schritte unternommen habe (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a. a. O. Rn. 12, vom 15. September 2014, a. a. O. Rn. 47, und vom 25. Januar 2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 16; s. ferner OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32: Verwirkung sei "jedenfalls nach Ablauf der neuen Regelbeurteilungsfrist [...], erst recht nach Ablauf eines Jahres seit [...] Eröffnung" der Regelbeurteilung eingetreten).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23

    Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

    Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22), des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 2 A 446/21 -, juris Rn. 21) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 35) betreffen allesamt Fälle, in denen inhaltlich nicht zu beanstandende Regelungen dem bereichsspezifischen Gesetzesvorbehalt nicht genügten.
  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

    15 Der Senat lässt offen, ob die den herangezogenen Beurteilungen zugrundeliegenden Bestimmungen § 6 SächsRiG und § 93 SächsBG unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung eine ausreichende gesetzgeberische Positionierung darstellen (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20, HessVGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Mai 2021 - 4 S 15/21 -, alle juris zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen).

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22).

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    Nachdem diese Rechtsprechung bei mehreren Obergerichten auf Skepsis gestoßen ist [OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rdnrn. 12 ff.; HessVGH, Beschluss vom 25.2.2021 - 1 B 376/20 -, juris, Rdnrn. 43 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2021 - 4 S 15/21 -, juris, Rdnrn. 4 ff.], hat das Bundesverwaltungsgericht die Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen in seinem Urteil vom 7.7.2021 [BVerwG, Urteil vom 7.7.2021, a.a.O., juris, Rdnrn. 31 ff.] bekräftigt.
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    Nachdem diese Rechtsprechung bei mehreren Obergerichten auf Skepsis gestoßen ist [OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rdnrn. 12 ff.; HessVGH, Beschluss vom 25.2.2021 - 1 B 376/20 -, juris, Rdnrn. 43 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2021 - 4 S 15/21 -, juris, Rdnrn. 4 ff.], hat das Bundesverwaltungsgericht die Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen in seinem Urteil vom 7.7.2021 [BVerwG, Urteil vom 7.7.2021, a.a.O., juris, Rdnrn. 31 ff.] bekräftigt.
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    Nachdem diese Rechtsprechung bei mehreren Obergerichten auf Skepsis gestoßen ist [OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rdnrn. 12 ff.; HessVGH, Beschluss vom 25.2.2021 - 1 B 376/20 -, juris, Rdnrn. 43 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2021 - 4 S 15/21 -, juris, Rdnrn. 4 ff.], hat das Bundesverwaltungsgericht die Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen in seinem Urteil vom 7.7.2021 [BVerwG, Urteil vom 7.7.2021, a.a.O., juris, Rdnrn. 31 ff.] bekräftigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

  • OVG Sachsen, 13.12.2022 - 2 A 446/21

    Regelbeurteilung; Beurteilungszeitraum; Gesamturteil

  • VG Potsdam, 06.09.2021 - 1 L 339/21
  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches

  • VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21

    Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine

  • VG Magdeburg, 28.09.2023 - 5 A 127/22

    Dienstliche Anlassbeurteilung für die Zulassung zum Masterstudiengang

  • VG Magdeburg, 16.11.2021 - 5 A 290/19

    Rechtswidrigkeit der Beurteilung wegen fehlendem Gesamturteils

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